
FAQ
Bei Unfällen und Schäden ist unverzüglich die Vermieterin unter der Nummer 079 888 33 74 zu informieren. Unfallprotokoll ausfüllen und bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung, Personenschäden, Wildschäden und Diebstahl muss immer ein Polizeirapport veranlasst werden. Der Standard Selbstbehalt ist CHF 1'500
Alle unsere Autos sind beim TCS Pannendienstleister versichert. Bitte gleich den TCS anrufen unter 0800 140 140 und das Autokennzeichen mitteilen. Wenn Sie die Panne nicht gleich sofort beheben können, schleppt dich der TCS zur nächsten Garage.
Pannen wie z.B. Reifenschäden durch Kollision mit Randsteinen oder Schlüsselverluste sind Sache des Mieters. Reparaturen über Fr. 100.- sind vom Vermieter vorgängig zu bewilligen. Gegen Quittung werden Reparaturen, ohne eigenes Verschulden, vergütet! Selbständige Reparaturen sind nicht erlaubt! Bei selbstverschuldeten Pannen (z.B. Licht brennen lassen, Lieferung des Ersatzschlüssels etc.) und im Schadensfall kann eine Umtriebs Pauschale bis Fr. 250.- erhoben werden.
Alle unsere Autos haben eine Teilkaskoversicherung. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt ist CHF 1500.- pro Schadenfall (diese beinhaltet Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen und am gemieteten Fahrzeug). In der Versicherung sind Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht gedeckt. Bitte beachten: das Weitervermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benützung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Gegen einen Aufpreis, kann der Selbstbehalt jedoch auf CHF 500.- pro Schadenfall reduziert werden, kontaktiere uns diesbezüglich und wir schauen es an.